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Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigit sind alle Jugendlichen von 10 bis 20 Jahren. In gewissen Jugendsportcamps sind die Jahrgänge gemäss Angaben eingeschränkt.
Kosten: Jugendliche der Kantone AI, AR, GL, GR, SH, SG, TG und ZH bezahlen den in dieser Broschüre vermerkten Preis. Teilnehmende anderer Kantone bezahlen einen Zuschlag von 100 Franken. Im Preis inbegriffen sind (falls nicht anders vermerkt) die Reisekosten ab vereinbartem Treffpunkt bis zum Camport und zurück sowie die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Unterricht (inkl. Skibillet).
Für die Jugendsportcamps des Kantons Zürich (vgl. Camp Nr. ZH xxxx) gibt es eine Vergünstigung von 20% für alle Inhaber/innen eines ZKB Jugendkontos.
Anmeldung: Die Anmeldekarten sind von den Erziehungsberechtigten und Teilnehmenden unterzeichnet an die organisierende Sportstelle (vgl. Camp Nr.) zu senden. Die Plätze werden nach Eingang der schriftlichen Anmeldung vergeben. Bei kurzfristiger Anmeldung lohnt es sich, zuerst bei der organisierenden Sportstelle anzurufen und sich zu erkundigen, ob noch Plätze frei sind.
Innert drei Wochen nach Eingang der Anmeldung folgt eine schriftliche Teilnahmebestätigung.
Abmeldung: Eine allfällige Abmeldung hat bis drei Wochen vor Campbeginn an die organisierende Sportstelle zu erfolgen. Für spätere Abmeldungen ohne Arztzeugnis wird ein Unkostenbeitrag von 100 Franken verrechnet.
Versicherung: Es besteht kein Versicherungsschutz. Jeder Teilnehmer muss für die Dauer des Camps über eine gültige Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung verfügen. Die organisierenden Sportstellen lehnen jegliche Haftung für Personen- und Sachschäden ab.
Informationen für Teilnehmende: Etwa drei Wochen vor Beginn des Jugendsportcamps erhalten die Teilnehmenden ein Informationsblatt mit wichtigen Angaben betreffend Anreise, Ausrüstung, Programm usw. Für weitere Auskünfte über die Jugendsportcamps steht die organisierende Sportstelle zur Verfügung.
Campregeln: Wer gegen die Lagerregeln verstösst, wird durch die Lagerleitung nach Hause geschickt. Bei schweren Verstössen behalten sich die Organisatoren vor, Teilnehmende für keine weiteren Jugendsportcamps mehr zu berücksichtigen.
Verwendungen von Bild- und Tonmaterial: In den Camps werden Bild- und Tonaufnahmen gemacht, die in Publikationen der Kantone, deren Partner oder in Medienberichten veröffentlicht werden können. Teilnehmende, welche damit nicht einverstanden sind, habend dies der organisierenden Sportstelle vor dem Camp schriftlich mitzuteilen.
